Technik braucht Sicherheit.
Technik braucht Sicherheit.
Unsere Prüfleistungen
Haupt- und Abgasuntersuchung, Änderungsabnahmen und Oldtimergutachten – präzise geprüft, verständlich dokumentiert.
Ob turnusmäßige HU/AU, Umbauten mit Eintragung oder die H-Zulassung für Ihren Klassiker: In unseren Prüfstellen in Herbern und Werne erhalten Sie alle GTÜ-Prüfleistungen aus einer Hand. Wir prüfen sorgfältig, dokumentieren transparent und erklären die Ergebnisse verständlich. So bekommen Sie schnell Klarheit, was zu tun ist und können sicher weiterfahren. Übrigens - in Werne prüfen wir ohne Termin. Einfach vorbeikommen.
Hauptuntersuchung (HU)
Die HU stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen an Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Unsere Prüfingenieur:innen prüfen Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Karosserie, Umweltkriterien und weitere sicherheitsrelevante Systeme. Am Ende erhalten Sie einen klar strukturierten Prüfbericht, der eventuelle Mängel, Fristen und empfohlene Maßnahmen nachvollziehbar aufführt. Sind nur geringe Mängel vorhanden oder keine, wird die Plakette erteilt. Bei Fragen erläutern wir Befunde verständlich und stimmen uns auf Wunsch mit Ihrer Werkstatt ab. Ziel ist, dass Sie schnell und rechtssicher mobil bleiben.
Abgasuntersuchung (AU / UMA)
Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU und prüft, ob Motormanagement und Abgasreinigungssysteme ordnungsgemäß arbeiten. Wir lesen relevante Daten aus, führen Messungen durch und bewerten, ob Grenzwerte und OBD-Diagnosen eingehalten werden. Das Ergebnis fließt transparent in den HU-Prüfbericht ein; notwendige Maßnahmen benennen wir klar. Für Sie heißt das: verlässliche Aussage zum Emissionszustand und zur Funktion zentraler Komponenten. Bei Abweichungen erhalten Sie konkrete Hinweise, um Mängel zielgerichtet beheben zu lassen. So bleibt Ihr Fahrzeug effizient und regelkonform.
Änderungsabnahme (§19 (3) StVZO)
Tieferlegung, Felgen/Reifen-Kombination, Fahrwerk, Anbauteile oder Performance-Teile: Viele Umbauten erfordern eine Änderungsabnahme, damit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz bestehen bleiben. Wir prüfen Unterlagen wie Teilegutachten/ABE, inspizieren den Umbau, beurteilen die Verkehrssicherheit und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar. Anschließend erhalten Sie die Bescheinigung für die Eintragung bei der Zulassungsstelle. Gerne sagen wir vorab, welche Dokumente benötigt werden und ob weitere Prüfungen sinnvoll sind. So wird Ihr individuelles Fahrzeug rechtskonform – ohne böse Überraschungen.
Oldtimergutachten / H-Zulassung (§23 StVZO)
Für die H-Zulassung bewerten wir, ob Ihr Fahrzeug älter als 30 Jahre ist und sich in einem erhaltungswürdigen, weitgehend originalen Zustand befindet. Wir prüfen Karosserie, Technik, Innenraum, zeitgenössische Umbauten und den Pflegezustand und halten alles transparent fest. Erfüllt Ihr Klassiker die Kriterien, stellen wir die Begutachtung nach § 23 StVZO aus – Grundlage für die H-Zulassung bei der Zulassungsstelle. Bei Unklarheiten beraten wir, welche Schritte zur Originaltreue sinnvoll sind. So bleibt die historische Substanz gewürdigt und Ihr Oldtimer rechtssicher unterwegs.
Vollgutachten nach §21 StVZO
Wenn für ein Fahrzeug keine gültigen Papiere/Typgenehmigung vorliegen – z. B. bei Importen ohne CoC, Einzelanfertigungen, Umbauten außerhalb vorhandener Gutachten oder Oldtimern ohne Unterlagen – erstellen wir ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Dabei prüfen wir Identität, Maße/Gewichte, Bremsen, Beleuchtung, Geräusch- und Emissionswerte sowie alle sicherheitsrelevanten Baugruppen und ordnen das Fahrzeug technisch korrekt ein. Das Ergebnis ist ein detaillierter Prüfbericht als Grundlage für die Zulassungsstelle (Erteilung/Herstellung der Papiere bzw. Betriebserlaubnis). Wir beraten Sie vorab, welche Nachweise notwendig sind (z. B. vorhandene Datenblätter/CoC, Unterlagen zu Umbauten, ggf. Wiegenachweis) und stimmen den Ablauf transparent ab. So erhalten Sie zügig eine rechtssichere Basis für die Zulassung – objektiv, nachvollziehbar und auf Ihren Fall zugeschnitten.
Einzelabnahmen nach §19 (2) StVZO
Nach Umbauten oder Anbauteilen ohne ABE bzw. außerhalb eines Teilegutachtens prüfen wir Ihr Fahrzeug im Rahmen der Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO. Dabei bewerten wir die Verkehrssicherheit, das Zusammenspiel der Komponenten (z. B. Fahrwerk, Räder/Reifen, Bremsanlage, Beleuchtung, Karosserie-/Aerodynamikteile) und die Rechtskonformität der Änderungen. Grundlage sind u. a. technische Unterlagen, Herstellerangaben und Mess-/Sichtprüfungen. Das Ergebnis ist eine Bescheinigung zur Eintragung bei der Zulassungsstelle – damit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erhalten bleiben. Vorab sagen wir Ihnen, welche Nachweise sinnvoll sind (z. B. Teilegutachten, Material-/Festigkeitsangaben, ggf. Vermessungs- oder Achslastnachweise) und ob weitere Prüfungen erforderlich werden. So wird Ihr individuelles Fahrzeug rechtssicher dokumentiert – nachvollziehbar, objektiv und zügig.
Campinggasprüfungen (G 607)
Für Wohnmobile und Wohnwagen prüfen wir die Flüssiggasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G 607. Dabei kontrollieren wir u. a. Dichtheit, Druckregelgerät, Schläuche, Leitungsverlauf, Absperrorgane, Geräteanschlüsse und Belüftung. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie Prüfbescheinigung und Plakette – als Nachweis für Campingplätze, Versicherer und Verkehrssicherheit. Die Prüffrist beträgt in der Regel 2 Jahre (bei Neuaufbau/Erstmontage entsprechend früher). Bringen Sie bitte Fahrzeugschein, vorhandene Unterlagen zur Gasanlage und die Gasflaschen mit; wir sagen Ihnen vorab, welche Nachweise in Ihrem Fall zusätzlich sinnvoll sind. So sind Sie rechtskonform und sicher unterwegs.


