Tuning? Aber sicher!
Tuning? Aber sicher!
Änderungsabnahmen und Fahrzeugtuning
Sie planen individuelle Umbauten oder Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug?
Wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
Unsere Leidenschaft gilt der außergewöhnlichen Fahrzeugtechnik – und diese Begeisterung teilen wir mit Ihnen.
Fahrzeuge von der Stange sind absolut nicht Ihr Ding? Dann sind Sie bei uns genau richtig. In § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die
- eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen,
- eine Änderung der Fahrzeugart bewirken,
- möglicherweise eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent. Brauchen Sie Unterstützung bei der Beschaffung von Gutachten und Zertifikaten, die für die Abnahmen nötig sind, sprechen Sie uns an.
Ob Fahrwerksänderungen, Felgen, Bodykits oder Leistungssteigerung – wir helfen Ihnen, Ihre Tuningträume umzusetzen.
Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3 StVZO)
Für einige Bauteile liegt bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten vor und oftmals genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO.
Wir prüfen, ob
- die Änderungen korrekt durchgeführt wurden,
- alle Vorschriften eingehalten werden,
- die nötigen Nachweise (z. B. ABE/Teilegutachten) vorliegen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Gutachten erstellt, das bei der Zulassungsstelle eingereicht werden muss – dort wird die Änderung in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I / ehemals Fahrzeugschein) eingetragen und dem Fahrspass steht nichts mehr im Weg.
Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO
Gibt es zu Ihrem Bauteil keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte
Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich, damit Ihr Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).


