Die Kfz Hauptuntersuchung nahe Hamm wird durch unsere Prüfingenieure durchgeführt

Wir stehen zu Ihrer Verfügung, wenn bei Ihrem Kraftfahrzeug eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Als Fahrzeughalter sind Sie hierzulande laut § 29 StVZO verpflichtet, Ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung (HU) zu unterziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Ihr Kfz noch verkehrstauglich ist und allen Sicherheitsanforderungen seitens des Gesetzgebers gerecht wird. Umgangssprachlich wird die HU auch "TÜV" genannt. Bei der Überprüfung im Raum Hamm, durch einen unserer Prüfingenieure (zur Auffindung etwaiger Defekte), wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstauglich ist und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Denn die HU trägt dazu bei, Unfälle wegen technischer Mängel zu vermeiden.

 

BÖRSTE Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik - GTÜ - bei uns sind Sie in guten Händen

Nach Abschluss der Kfz Hauptuntersuchung im Raum Hamm händigen wir Ihnen einen detaillierten Prüfbericht aus. Konnten wir keine oder nur geringe Mängel feststellen, bringen wir auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeuges eine neue Prüfplakette an. Durch die HU sind sowohl der Fahrzeughalter als auch die Insassen sowie andere am Straßenverkehr teilnehmende Personen (Fußgänger, Radfahrer) geschützt. Vielen Fahrzeugbesitzern bereitet der bevorstehende Termin zur Kfz Hauptuntersuchung Kopfschmerzen. Das Fälligkeitsdatum ist im letzten Prüfbericht sowie im Fahrzeugschein angeführt. Machen Sie sich keine Sorgen, bei unserem BÖRSTE Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik - GTÜ im Norden des Regierungsbezirks Arnsberg sind Sie und Ihr Fahrzeug in guten Händen. Die HU ist bei Neufahrzeugen nach 3 Jahren und danach im Rhythmus von 2 Jahren durchzuführen. Sie benötigen dazu Ihren Fahrzeugschein.

 

Worauf bei der Hauptuntersuchung zu achten ist

Anzumerken gilt es, dass Sie für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet war, kein Vollgutachten mehr benötigen. Die Hauptuntersuchung, die wir für Sie durchführen, ist ausreichend. Falls Sie aus dem EU-Ausland ein Fahrzeug nach Deutschland importieren, benötigen Sie in der Regel nur eine Datenbestätigung und eine HU, die wir gerne für Sie durchführen. Seit dem 01.01.2010 ist zudem die Abgasuntersuchung ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Daher wird im Zuge der Hauptuntersuchung die Überprüfung des Motormanagment- und Abgasreinigungssystem (UMA) durchgeführt.

Wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug Änderungen, wie eine Tieferlegung, Alufelgen mit Breitreifen etc. durchgeführt haben, sind in der Regel Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmen nach Rechtsgrundlage § 19 (3) StVZO erforderlich, die in unserem Betrieb im Regierungsbezirks Arnsberg durchgeführt werden können. Auch das Oldtimer Gutachten und die H-Zulassung gehört zu den Leistungen von unserem BÖRSTE Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik - GTÜ. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.