Unfallgutachten

Sie hatten unverschuldet einen Verkehrsunfall und brauchen nun kompetente Unterstützung? Dann stehe ich Ihnen als eingetragenes Mitglied im Verband BVSK e. V. gerne zur Verfügung. Als Kfz-Sachverständiger und Unfallgutachter in Ascheberg-Herbern decke ich mit meinem Sachverständigenbüro das gesamte Leistungssprektrum rund um das Thema Unfall-, Schaden- und Wertgutachten ab. Ich arbeite versicherungs- und werkstattunabhängig und bin damit Ihr kompetenter Partner, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Hilfe brauchen. Nach einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, den Schaden exakt und fachgerecht feststellen zu lassen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Sie als Geschädigter haben die freie Wahl, einen unabhängigen Sachverständigen für das Gutachten an Ihrem Fahrzeug zu beauftragen. Sie müssen keinesfalls einen von der gegnerischen Versicherung empfohlenen Gutachter akzeptieren. Die Versicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten für einen eigens gewählten Kfz-Sachverständigen zu tragen, wodurch Ihnen keine Mehrkosten entstehen. Ein Unfallgutachten ist immer dann erforderlich, wenn die sog. Bagatellschadengrenze (Schadensumme von € 750) überschritten wird oder ein Totalschaden vermutet wird. Sind Sie sich nicht sicher, ob das in Ihrem Fall zutrifft? Rufen Sie uns an. In einem persönlichen Gespräch können wir den Schaden besser abschätzen. Als freier und unabhängiger Sachverständiger sichere ich seit Jahren die Ansprüche meiner Kunden zuverlässig und biete eine individuelle und kundenorientierte Beratung.

Fahrzeugbewertung

Sie wollen ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen? Dann lassen Sie den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeuges von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln, um beim Kauf oder Verkauf einen realistischen Wert anzusetzen.

Wertgutachten von Oldtimern

Auch für Ihr "Liebhaberstück" fertigen wir eine aussagekräftige Fahrzeugbewertung an, die den allgemeinen gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und einen individuellen Wert Ihres Oldtimers beurkundet.

Beweissicherung

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Eine vollständige Beweissicherung über den Umfang des Schadens ist notwendig, um die Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Unfallrekonstruktion

Es gibt nicht wenige Unfälle, bei denen die beteiligten Fahrzeugführer unterschiedliche Wahrnehmungen zum Hergang und den Ursachen des Unfalls haben. Die Unfallrekonstruktion dient in diesem Fall der Beweissicherung. Sie versetzt die Streitparteien häufig besser in die Lage, Ursache und Wirkung besser zu bestimmen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen entscheidet letztendlich der zuständige Richter anhand der vorliegenden Unterlagen.